Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

19.01.2023

Die spanische Behörde prüft den Eintrag der Hersteller von verpackten Produkten im Register u.v.m.

Am 28.12.2022 wurde die neue Verpackungsverordnung im Staatsblatt von Spanien veröffentlicht. Das meldete unser Partner "take-e-way". Die Behörde prüft neben dem Eintrag im Register auch das Ausweisen der Visible Fee für Entsorgungskosten von Verpackungen und die Informationen zur Rückgabe an Sammelstellen von Gemeinden, Vertreibern, Herstellern und Entsorgern.

Registrierungspflicht

Mit der Definition des Produktherstellers wird der Kreis der Verpflichteten erweitert. Hierunter fallen auch Verpacker, Importeure, Markeninhaber, Vertreiber, Paketdienste und Betreiber von Plattformen.

Für Haushaltsverpackungen sowie für gewerbliche und Industrieverpackungen sind sie verpflichtet, sich im öffentlichen Herstellerverzeichnis zu registrieren und die getrennte Sammlung des Verpackungsabfalls über ein Rücknahmesystem zu gewährleisten. Diese Pflicht können Hersteller zum Beispiel durch den Anschluss an ein kollektives Rücknahmesystem erfüllen.

Die Registrierungsnummer ist in der gesamten Lieferkette in offiziellen Dokumenten zu führen und wird von Behörden kontrolliert. Ausländische Hersteller müssen einen Bevollmächtigten benennen.

Entsorgungskosten

In Absprache unter Handelspartnern kann die Finanzierung der Entsorgung durch einen Käufer oder Verkäufer mit Sitz in Spanien übernommen werden. Wer sich freiwillig einem Rücknahmesystem anschließt, übernimmt damit die volle Verantwortung eines Herstellers.

Der an ein Rücknahmesystem bezahlte Beitrag für die Entsorgung muss in Rechnungen an den Kunden ausgewiesenen werden.

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Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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