Umwelt und Recycling

Frist für Vollständigkeitserklärung läuft bald ab

27.04.2023

Unternehmen, die Ihre Verpackungen melden müssen, haben noch bis 15. Mai Zeit, um dies für das Vorjahr zu tun.

Der Stichtag rückt näher: Unternehmen mit sehr hohen Verpackungsmengen haben nur noch bis zum 15. Mai 2023 Zeit, um ihre durch einen Prüfer testierte Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen.

Die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung besteht für Unternehmen, deren systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen im Vorjahr mindestens einen der folgenden Schwellenwerte erreicht bzw. überschritten haben:

  • Glas: 80.000 kg
  • Papier, Pappe, Karton (kurz: PPK): 50.000 kg
  • Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen (Leichtstoffverpackungen, kurz: LVP): 30.000 kg

Mit einer Vollständigkeitserklärung hinterlegen die verpflichteten Unternehmen ihre Verpackungsmengen und -materialien im Verpackungsregister LUCID. Damit geben sie an, ob sie diese Verpackungen ordnungsgemäß an einem System beteiligt haben.


Für weitere Informationen zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung sprechen Sie uns an:

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

Verwandte Nachrichten

18.04.2023
Umwelt und Recycling

Onlinehandel: Ungarn ändert Regelung für Umweltgebühren

31.01.2023
Umwelt und Recycling

Umgang mit Verpackungen in Europa

19.01.2023

Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Top-Thema
Top
07.09.2022
Umwelt und Recycling

Österreich: Bevollmächtigter für Verpackungen wird Pflicht

Top-Thema
Top
28.04.2022
Umwelt und Recycling

Onlinehandel: Verpackungsregistrierung wird bald kontrolliert