Umwelt und Recycling

Frankreich: EPR gilt auch für Druckerzeugnisse

29.08.2023

Aufgepasst bei Broschüren und Flyern, die im Haushaltsmüll landen.

Laut französischem Umweltgesetzbuch (Gesetz Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020) fallen auch Druckerzeugnisse unter die erweiterte Herstellerverantwortung. Demnach sind Hersteller von Druckerzeugnissen verpflichtet, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Druckerzeugnisse werden wie folgt definiert: „Papierdruck, mit Ausnahme von Büchern, die von Auftraggebern oder in ihrem Namen auch unentgeltlich herausgegeben werden, und Papier für grafische Zwecke, das für Endverbraucher bestimmt ist, die Haushaltsabfälle und ähnliche Abfälle erzeugen.“

Nach Informationen der französischen Rücknahmesysteme (Producer Compliance Schemes) sind unter dem Begriff „Druckerzeugnisse“ z. B. folgende Produkte zu verstehen: Kataloge und Bedienungsanleitungen von z. B. Elektro- und Elektronikgeräten und/oder Batterien, Werbeflyer, etc..

Sprechen Sie uns an für Ihre Fragen. Wir helfen Ihnen gern weiter in Zusammenarbeit mit AHK Frankreich.

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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