Umwelt und Recycling

Verbraucherschutz: Recht auf Reparatur kommt

14.12.2023

Hersteller werden bald verpflichtet, Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reparieren.

Am 21.11.2023 nahm das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur geplanten Richtlinie an und am 22.11. legte auch der Rat der EU seinen Mandat fest.

Mit dem Mandat werden die Verpflichtungen zur Reparatur für Hersteller präzisiert, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über Reparaturdienstleistungen auf diejenigen beschränkt, die rechtlich verpflichtet sind, fehlerhafte Produkte zu reparieren, die Einrichtung einer europäischen Online-Reparaturplattform unterstützt und eine Verlängerung des Haftungszeitraums des Verkäufers im Falle einer Reparatur vorgesehen.

Verbraucher sollen das Recht haben, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Reparatur zu verlangen. Zudem sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Unabhängige Reparaturbetriebe sollen gestärkt werden.

Das EU-Parlament geht in seinem Beschluss noch weiter. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen.

Über Online-Plattformen sollen Verbraucher Reparaturbetriebe (darunter auch sogenannte Repaircafés) und Verkäufer überholter Waren in ihrer Nähe finden können.

Der Vorschlag zum Recht auf Reparatur ergänzt die EU-Initiativen zu Ökodesign (2009 125 EG) und zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.

Auch die Bundesregierung setzt sich für das Recht auf Reparatur ein.

Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Rat sind im Gange.