Konjunktur

Regierungen schnüren Hilfspakete für Wirtschaft

16.03.2020

Belgien und Luxemburg machen zusätzlich Mittel frei, um Corona-Flaute der Unternehmen zu überbrücken.

Belgien

Belgien, das von einer Regierung aus sechs Parteien (PS, sp.a, MR, Open Vld, CD&V et N-VA) unter Führung von Premierministerin Sophie Wilmès geführt wird, hat auf dem Ministerrat am 6. März 2020 zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Damit will die Regierung betroffenen Unternehmen u.a. ermöglichen, ihre Mitarbeiter vorübergehend in Kurzarbeit zu schicken, um perspektivisch die Beschäftigung zu erhalten. Daneben wurden auch die Voraussetzungen geschaffen, um rasch und möglichst unbürokratisch Steuern, Sozialbeiträge und andere Arten von Abgaben für Unternehmen und Selbstständige aussetzen bzw. Befreiungen gewähren zu können.

  1. Kurzarbeit infolge höherer Gewalt
  2. Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen
  3. Zahlungsregelung für die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
  4. Zahlungsregelung für die Mehrwertsteuer
  5. Zahlungsregelung für den Berufssteuervorabzug
  6. Zahlungsregelung für die Einkommen- und Körperschaftsteuer
  7. Reduzierung der Vorauszahlungen für Selbständige
  8. Aufschub oder Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige
  9. Bezug eines Ersatzeinkommens für Selbständige (Überbrückungsgeld)
  10. Flexibilität der föderalen Stellen bei der Erfüllung von Aufträgen

Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft, um sie gegebenenfalls auszubauen.

Hotline bei Fragen zur Wirtschaft: 0800/120.33

Für Unternehmen der Region Brüssel-Hauptstadt stellt Beci, die hiesige Handelskammer eine Nummer zur Verfügung: 02 533 40 90 

Die Regionen geben finanzielle Unterstützung

Flandern:

Die flämische Regierung gewährt Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise gezwungen sind, dauerhaft zu schließen, eine Pauschalprämie von 4.000 Euro. Dies gilt bis zum 3. April für Cafés, Restaurants und Discos.

Diejenigen, die nur am Wochenende schließen müssen (alle anderen Geschäfte außer Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Tiernahrungsgeschäften), können 2.000 Euro erhalten. Für alle Unternehmen würden 160 Euro pro Tag hinzugefügt, wenn sie länger als 21 Tage schließen müssten.

Die flämische Regierung wird den Banken außerdem 100 Millionen Euro für die Rückzahlung von Krediten von Unternehmen und Selbstständigen garantieren. „Wenn man das Volumen berechnet, bedeutet dies, dass wir bereits 1.000 Kredite in Höhe von 100.000 Euro für 75 Prozent garantieren können“, sagt Wirtschaftsministerin Hilde Crevits (CD & V). Die Bedingungen für den Erhalt bestimmter Subventionen werden ebenfalls gelockert.

 

Wallonie:

Die wallonische Regierung hat beschlossen, einen außerordentlichen Krisenfonds von 100 Millionen Euro zur Unterstützung von betroffenen Branchen einzurichten. Sie traf sich außerdem mit den Verbänden der am stärksten betroffenen Branchen (Horeca und Tourismus). Bei diesem Fonds handelt es zwar um direkte Hilfe, die an KMU, Selbstständige und Händler ausgezahlt werden wird. Sie wird aber nicht pauschal ausgezahlt wie in Flandern.  Die wallonische Regierung führte Gespräche mit Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebergewerkschaften der genannten Branchen, um die Ausreichung der Hilfen zu regeln. Da die Summe von 100 Millionen Euro wahrscheinlich nicht für die 13.000 Horeca-Betriebe ausreicht, kommen zusätzlich noch andere Finanzierungsinstrumente in Betracht: Sogepa, der Investmentfonds, der Unternehmen finanziell bei Umstrukturierungen unterstützt, die ein nachhaltiges Wirtschafts- oder Industrieprojekt realisieren wollen; Sowalfin-Garantiefonds, die Regierungseigene Gesellschaft, die 2002 gegründet wurde, um Unternehmertum zu unterstützen.

 

Luxemburg

Auf der Pressekonferenz der Luxemburgischen Handelskammer mit dem Minister für Mittelstand wurde am 16. März ein Maßnahmenpaket bekannt gegeben. Eine erste Maßnahme, die beschlossen wurde, um Unternehmen bei der Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten, insbesondere bei Liquiditätsproblemen zu unterstützen, ist die Einrichtung einer Bürgschaft. Die Handelskammer Luxemburg bietet diese Garantie von bis zu 50% des Kreditvolumens in einer maximalen Höhe von 250.000 EUR an. Um Unternehmen, die dies anfordern, eine schnelle Unterstützung zu gewährleisten, wurde ein 48-Stunden-Verfahren zur Beurteilung der Anträge eingeführt.

Unternehmen, die diese Garantie in Anspruch nehmen möchten, müssen sie direkt bei ihrer Bank anfordern, die über die Freigabe des Kredits entscheidet. Die Handelskammer steht mit den Banken in Kontakt, um die Bereitstellung dieses neuen Dienstes zu organisieren. Darüber hinaus können Informationen zu diesem Kriseninstrument unter der Nummer (+352) 42 39 39 - 445 angefordert werden.

Hilfsprogramm für KMU

Der luxemburgische Regierungsrat hat am 11. März 2020 ein Beihilfesystems beschlossen, um kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen, die sich in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten durch die Ausbreitung des Coronavirus befinden. Die Beihilfe hängt von drei Bedingungen ab, meldete die Handelskammer in einer Pressemitteilung: ein Ereignis wurde als schädlich für die Wirtschaftstätigkeit bestimmter Unternehmen während eines bestimmten Zeitraums anerkannt, das Unternehmen hat vorübergehend finanzielle Schwierigkeiten und es besteht ein Kausalzusammenhang zwischen diesen Schwierigkeiten und dem betreffenden Ereignis. Die im Rahmen des neuen Beihilfesystems förderfähigen Kosten beschränken sich auf den beobachteten Einkommensverlust. Die Beihilfe erfolgt in Form eines Vorschusses.

 

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