Umwelt und Recycling

Onlinehändler: Übergangsfrist für Prüfpflicht verlängert

27.10.2022

Die Pflicht zur Kontrolle der ear-Nummer von Elektro-Geräten tritt später in Kraft.

Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte über Online-Plattformen (EEE) in Deutschland verkaufen, müssen spätestens ab 1. Juli 2023 gegenüber ihrem Online-Marktplatz nachweisen, dass sie über eine gültige Registrierungsnummer bei der Stiftung ear für ihre Produkt verfügen.

Andersfalls können elektronische Marktplätze, wie z. B. Amazon, Verkäufer auf ihren Portalen sperren. Die Übergangsfrist, ab der diese neue Verpflichtung in Kraft tritt, wurde vom Gesetzgeber von Januar 2023 auf Juni 2023 verlängert.

Am 7. September 2022 berichtete AHK debelux, dass ab 1. Januar 2023 die Pflicht zur Prüfung, ob Hersteller/Händler ihre elektrischen und elektronischen Geräte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert haben in Deutschland eingeführt wird.

Wie take-e-way nun informiert, strebt die Bundesregierung eine längere Übergangsfrist für die Prüfpflicht nach dem ElektroG an. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3821) stimmten die Abgeordneten in geänderter Fassung zu.

Ziel ist es, die Übergangsfrist für die nach dem ElektroG ab 01.01.2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister um sechs Monate bis zum 01.06.2023 zu verlängern.

Weiter berichtet take-e-way in einer Pressemitteilung, dass „Amazon_News“ in den Amazon services seller forums am 11.10.2022 dennoch bekräftigte: „Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in Deutschland verkaufen, können Sie jetzt Ihre Registrierungsnummer(n) (WEEE-Reg.-Nr.) für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) angeben. Andernfalls ist Amazon ab dem 1. Januar 2023 gesetzlich verpflichtet, Ihre nicht konformen Angebote zu sperren."

Elektro- und Elektronikgeräte ohne gültige ear-Registrierungsnummer dürfen bereits nach der heutigen Gesetzgebung in Deutschland nicht in Umlauf gebracht werden. Neu ist in dieser Hinsicht lediglich die die Kontrollpflicht der Onlinemarkplätze.

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Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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