Belgien
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Kontrollen: Arbeiter auf Baustellen auf korrekte Sozialversicherung geprüft

23.06.2021

Behörden deckten mehrere Fälle von nicht angemeldeter Arbeit auf. Was müssen Sie beachten?

Vom 31. Mai bis 6. Juni 2021 kontrollierten in Belgien und anderen EU-Mitgliedstaaten Polizei und Sozialinspektionen schwerpunktmäßig den Baustellen. Zum sechsten Mal in Folge organisierten die belgischen Behörden für Sozialversicherung und Europol die "Empact-Aktionstage - Arbeitsausbeutung". Um wirtschaftliche Ausbeutung aufzudecken, wurde bei den Arbeitnehmern die korrekte Anmeldung bei den Sozialversicherungen im Land geprüft. Bei den belgischen Kontrollen wurden mehrere Fälle von wirtschaftlicher Ausbeutung und Betrug festgestellt.

Fokus auf Verstöße gegen Corona-Maßregeln

In Belgien organisierten die Inspektionsdienste des Nationalen Amtes für Soziale Sicherheit (RSZ/ONSS) in Zusammenarbeit mit der Polizei und in enger Zusammenarbeit mit dem Dienst für entsandte Arbeitnehmer Kontrollen. Ziel der Aktionen war es, zu überprüfen, ob die hiesigen Regeln über die Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk wurde auf riskante oder gefährliche Arbeitssituationen und mögliche Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen gelegt. Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Überprüfung, ob belgisches oder ausländisches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht angewendet wurde. Die ausländischen Arbeitnehmer wurden in ihrer eigenen Sprache und mit Hilfe von vereidigten Dolmetschern ausführlich befragt.

Wirtschaftliche Ausnutzung bei fünf Unternehmen

Insgesamt wurden 35 Baustellen, 126 Arbeitgeber, 419 Arbeitnehmer und 29 Selbstständige kontrolliert. Bei fünf Arbeitgebern wurden Hinweise auf wirtschaftliche Ausbeutung gefunden und bei 24 Unternehmen laufen weitere Ermittlungen bezüglich einer vermuteten betrügerischen Entsendung.

Von den überprüften Arbeitern waren 18 illegal beschäftigt und 12 durften nicht in Belgien beschäftigt werden. Bei 78 entsandten Arbeitnehmern wurden die spezifischen Verpflichtungen zur Arbeit in Belgien weder vom ausländischen Arbeitgeber noch vom belgischen Auftraggeber beachtet.

An zwei Orten wurden die Baustellen versiegelt und zwei Fahrzeuge beschlagnahmt. Außerdem wurden bei den Kontrollen sechs falsche Ausweisdokumente und ein falscher Führerschein entdeckt.

AHK debelux unterstützt Unternehmen bei Entsendung

Trotz der grundsätzlichen Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union sind bei der Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten in Belgien einige Besonderheiten zu beachten. Dem Auftraggeber ist ein so genannter Limosa-Meldenachweis vorzulegen und auf der Baustelle aufzubewahren, da sonst Sanktionen drohen. Zusätzlich ist eine sogenannte Vermittlungsperson bei der Limosa-Meldung mit Adresse zu benennen (dies kann ein Mitarbeiter der Firma, einer der entsendeten Mitarbeiter oder ein zu benennender Dritter sein). Es muss außerdem das A1-Formular nachgewiesen werden können. Zu beachten sind hierbei außerdem die belgischen Mindestlöhne sowie Arbeits- und Sicherheitsbedingungen.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Aufträgen!

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