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2021 hält für Unternehmen in Deutschland Herausforderungen bereit

13.01.2021

Umsatzsteuer, Überbrückungshilfen oder CO2-Zertifikat – mit dem Start ins neue Jahr, steht den Betrieben einiges bevor.

Die Corona-Krise hat die deutsche Wirtschaft fest im Griff. Umso wichtiger sind für die direkt und indirekt betroffenen Unternehmen die aktuellen Unterstützungsprogramme, die zumindest einen Teil der Härten abfedern sollen. Der DIHK gibt einen Überblick über die Herausforderungen.

Noch bis zum 31. Januar 2021 können Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen für den Zeitraum September bis Dezember 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe II stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro pro Monat zu den Fixkosten.

Überbrückungshilfe III läuft an

Parallel dazu ist zum Jahreswechsel auch die Überbrückungshilfe III angelaufen, die für Betroffene weitere Verbesserungen bringen soll. Ausgelegt hat die Bundesregierung dieses Programm für das gesamte erste Halbjahr 2021. Erweiterungen gibt es für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Reisebranche. Anträge können jetzt auch größere Unternehmen mit bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz stellen. Entsprechend wurden auch die Grenzen für die monatlichen Zuschussbeträge nach oben angepasst.

Die Überbrückungshilfe III enthält zudem spezielle Hilfen für Soloselbstständige: Betroffene können eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten. Dazu wurde die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe). Damit können Soloselbstständige, die hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, aber keine oder lediglich sehr niedrige Fixkosten geltend machen können, im Rahmen der Überbrückungshilfen III dennoch einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten.

Umsatzsteuersatz seit 1. Januar auf früherem Niveau

Egal ob noch im Lockdown, mit der Aussicht auf Wiedereinstieg oder sogar mit anhaltend gutem Kundengeschäft: Fast alle Unternehmen und Branchen müssen zum 1. Januar 2021 die Umsatzsteuersätze wieder auf das alte Niveau gedreht haben, denn die befristete Sonderregelung für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 läuft an Silvester aus.

Mit dem 1. Januar 2021 gilt wieder der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sowie der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Das bringt für viele Betriebe zum Jahreswechsel weiteren Umstellungsaufwand mit sich. Ausnahme: die von Corona besonders arg gebeutelten Restaurants und Gaststätten. Hier gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz vorerst noch bis zum 30. Juni 2021.

Solidaritätszuschlag entfällt für viele Betriebe

Für viele Betriebe ist der Solidaritätszuschlag (Soli) mit dem Jahresbeginn 2021 Geschichte: Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden nun rund 88 Prozent dieser kleinen und mittelständischen Unternehmen vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit, wenn sie ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen. Weitere 6,8 Prozent dieser Gewerbetreibenden profitieren den Angaben zufolge zumindest teilweise. Für 5,2 Prozent dieser Gruppe bleiben die bisherigen Soli-Zahlungen unverändert bestehen.

Steuereinnahmen sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Unternehmen tragen auf allen Ebenen stark zur staatlichen Finanzierung bei. Vor und nach der Bundestagswahl im Herbst könnte ihre Belastung deshalb ein relevantes Thema werden.  

CO2-Bepreisung und nationaler Emissionshandel starten

Im neuen Jahr startet in Deutschland die nationale Kohlendioxid-Bepreisung für Wärme und Verkehr. Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Umlauf bringen, müssen dafür Zertifikate in digitaler Form als "Verschmutzungsrechte" erwerben. Der CO2-Preis für jede Tonne Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel fällt also zunächst bei den Lieferanten an, die diese dann an die Verbraucher weitergeben. Je weniger Zertifikate ausgegeben werden, desto höher steigt ihr Preis und damit auch der Anreiz, CO2 zu sparen oder in Kohlendioxid-sparende Technologien zu investieren.

Das neue nationale Emissionshandelssystem (nEHS) beginnt nun zunächst mit einem Festpreis von zehn Euro pro Tonne CO2 und soll bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne steigen. Wirtschaft und Verbraucher sollen sich so schrittweise auf die höheren Brenn- und Kraftstoffkosten einstellen können. Wie sich die Erhöhungen konkret auf einzelne Unternehmen auswirken, lässt sich mit Hilfe des vom DIHK entwickelten CO2-Preisrechner simulieren.

Erste Gesetzesvorhaben im Rahmen des Green Deal erwartet

In diesem Kontext gehört auch der europäische "Green Deal": Mit diesem weitreichenden Programm möchte die EU-Kommission klimaneutrales Wirtschaften in Europa bis 2050 erreichen. Erste Gesetzesvorhaben sind im Jahr 2021 zu erwarten und dürften auch innerhalb der deutschen Wirtschaft für hohe Aufmerksamkeit bei unterschiedlich großer Betroffenheit sorgen.

Über alledem schwebt die Frage, wie die deutsche Wirtschaft mit der Bewältigung der Corona-Krise im Jahr 2021 zurechtkommt. In regelmäßigen Umfragen ermitteln die IHKs mit dem DIHK die Einschätzung deutscher Unternehmen zu bestimmten Fragen.

Ausblick für die wirtschaftliche Entwicklung im In- und Ausland

Wie die Unternehmen in Deutschland ihre aktuelle Lage während des Corona-Pandemie bewerten, können Sie in den regelmäßigen Corona-Blitzumfragen nachlesen. Über den AHK-World Business Outlook fragt der DIHK die auslandsaktiven Unternehmen nach ihren Erwartungen für die Konjunktur-Entwicklung: Das Bild des Herbst-WBO war dabei durchaus gespalten: Je ein Drittel der befragten Unternehmen erwarten eine eher bessere beziehungsweise eher schlechtere wirtschaftliche Entwicklung. Interessant dabei: Mehr als die Hälfte der befragten deutschen Unternehmen in China erwarten einen Aufschwung im Jahr 2021, in der Eurozone dagegen sind nur knapp ein Drittel der Betriebe so optimistisch.

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