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Kooperationsabkommen stärkt Schiedsgerichtsbarkeit in BeNeLux

12.09.2022

Die wichtigsten Schiedsgerichtszentren und -vereinigungen in den BeNeLux-Raum haben sich zusammengeschlossen.

Am 8. September 2022 wurde in Den Haag ein Kooperationsabkommen zwischen verschiedenen Schiedsgerichtsvereinigungen aus Belgien, Luxemburg und den Niederlanden geschlossen. Das meldete die Handelskammer Luxemburg.

Die damit gegründete „Benelux Arbitration and ADR Group“ will die Schiedsgerichtsbarkeit im BeNeLux-Raum stärken.

Das belgische Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation (CEPANI), das Niederländische Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (NAI), die Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg, die Niederländische Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (DAA) und die Luxembourg Arbitration Association (LAA) sind die wichtigsten Schiedszentren und Schiedsgerichtsvereinigungen Verbände im BeNeLux-Raum.

Die Ziele des Abkommens

Die Parteien des Kooperationsabkommens haben gemeinsam die BeNeLux Arbitration and ADR Group gegründet, um die in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Ziele und Verpflichtungen umzusetzen.

Diese Unterzeichner des Kooperationsabkommens sind der Ansicht, dass jede Partei zwar völlig unabhängig und autonom bleibt und autonom bleibt, ihre Kräfte in Fragen des Wissensaustauschs und der Förderung von Schiedsgerichtsbarkeit und anderen ADR-Mechanismen sowohl innerhalb als auch außerhalb des BeNeLux-Raums:

  • die gegenseitigen Beziehungen stärken zwischen ihnen stärken,
  • ihre Sichtbarkeit in der (internationalen) Schiedsgerichts- und ADR-Szene erhöhen und
  • die offensichtlichen Synergien, die zwischen den Parteien bestehen, zu nutzen.

Die BeNeLux-Schiedsgerichts- und ADR-Gruppe wird von einem Lenkungsausschuss geleitet, der sich aus dem Präsidenten und/oder dem Generalsekretär jeder Partei zusammensetzt und von einem Vorsitzenden geleitet wird, der für einen Zeitraum von zwei Jahre ernannt wird.

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