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Corona-Update

Keine Quarantänepflicht für Messeteilnehmer

21.01.2022

Unter bestimmten Bedingungen können Einreisende auch G-Nachweis von der Quarantäne befreit werden.

Die Bundesregierung qualifiziert Länder entweder als kein Risikogebiet, als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet (s.a. Länderlisten des Robert-Koch-Instituts und Ländersuche). Belgien und Luxemburg zählen zu den Hochrisikogebieten. Die Corona-Einreise-Verordnung sieht vor, dass ungeimpfte Einreisende aus Hochrisikogebieten grundsätzlich für mindestens 10 Tage in Quarantäne müssen.

Geimpfte oder genesene Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen nicht in Quarantäne, wenn vor der Einreise ein Nachweis über die vollständige Impfung oder die Genesung von einer Infektion über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt wird. 

Ausnahmen für Geschäftsreisende aus wichtigem Grund

Wie der Verband der deutschen Messewirtschaft - AUMA meldet, gelten allerdings für Messeteilnehmende nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 c Ausnahmen:  Ausgenommen von der allgemeinen Quarantänepflicht sind nämlich Dienstreisende aus dem Ausland, wenn die Einreise nach Deutschland nachweisbar berufsbedingt zwingend notwendig und unaufschiebbar ist. Für sie besteht keine Quarantänepflicht, wenn sie für bis zu fünf Tage einreisen und ein negatives Testergebnis vorliegt. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor Einreise bzw. unmittelbar bei der Einreise vorgenommen werden.

Messeteilnehmende sind Geschäftsreisende mit wichtigem Grund. Sie müssen bei der Visumbeantragung bzw. der Einreise nach Deutschland ihre Teilnahme an der Messe nachweisen:

  • Mitarbeitende von ausstellenden Unternehmen müssen eine Bestätigung des Messeveranstalters über ihre Messeteilnahme vorlegen.
  • Messebesucherinnen und Besucher müssen ihre Eintrittskarte zur Messe und zusätzlich eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin mit mindestens einem Aussteller am Ort auf der Messe vorlegen.

Die Dokumente zum Nachweis der Messeteilnahme müssen während der Reise bei sich getragen werden.

Alternativ können sich ungeimpfte Messeteilnehmer auch direkt nach der Einreise in Quarantäne begeben und die Quarantäne frühestens nach fünf Tage mit einem Negativtest beenden. Danach ist der Aufenthalt dann nicht auf fünf Tage begrenzt.
 

Impfnachweis oder Negativtest bei Einreise Pflicht

Bei der Einreise nach Deutschland muss ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis vorliegen. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist zwingend ein negatives Testergebnis erforderlich. 

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR-Test) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. (s.a. FAQ des Bundesgesundheitsministeriums)

Die Liste der Impfstoffe und erforderlichen Impfdosen, die zu einem Geimpft-Status führen, ist hier erhältlich. Anerkannte Impfstoffe sind bisher: Johnson&Johnson, Moderna, Oxford/AstraZeneca und Pfizer/BioNTech. Nicht anerkannt sind hingegen die Impfstoffe Sinovac und Sputnik. Der Impf- und auch der Testnachweis können in digitaler oder Papier-Form in deutscher, englischer, spanischer, italienischer oder französischer Sprache erbracht werden.   

Einreiseanmeldung erforderlich bei Einreise aus Risikogebieten

Bereits vor der Einreise, müssen sich Einreisende aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten registrieren und die Bestätigung bei Einreise mitführen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen einer Einreisekontrolle kontrolliert.

Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

Ansprechpartner

Susann Zuber

Bereichsleiterin
Kommunikation & PR

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