Umwelt und Recycling

Buchhändler müssen sich bei LUCID registrieren

18.07.2022

Verlage und Buchhandlungen müssen Verpackungen anmelden.

Alle Verlage und Buchhandlungen, die verpackte Ware an Endkunden verschicken, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das meldete unser Partner Take-e-way.

Neu ist auch, dass Zwischenhändler oder Verlagsauslieferungen bei ihren Kunden die Registrierung abfragen müssen, andernfalls könnten ab dem 01.07.2022 weder Bücher noch andere Waren rechtskonform verschickt werden.

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Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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