Recht und Steuern
Belgien

Amazon.com.be: Verkäufer brauchen eigene Umsatzsteuernummer

02.03.2023

In Belgien ist die Umsatzsteuerregistrierung bei Verkäufen über Amazon.com.be erforderlich, wenn Waren im Vertriebszentrum lagern.

von Thomas Hermie, LLM (Euregio Law & Tax)

Auch in Belgien gibt es seit kurzem ein eigenes Amazon. Bislang mussten belgische Amazon-Kunden sich an Amazon-Webshops im Ausland wenden. Aber 2 Jahre nachdem Amazon Niederlande seine virtuellen Türen geöffnet hat, ist nun Belgien an der Reihe. Dies sollte zu niedrigeren Preisen, schnellerer Lieferung, einem größeren Angebot an lokalen belgischen Produkten und Marken, einem mehrsprachigen Einkaufserlebnis und einem Kundensupport in der bevorzugten Sprache des Kunden führen.

(Potenzielle) Verkäufer sollten sich jedoch auch mit den Auswirkungen auf die Umsatzsteuer befassen. Im Prinzip können die meisten umsatzsteuerlichen Konsequenzen und die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften, die sich aus B2C-Fernverkäufen an Privatkunden (z.B. über Webshops) ergeben, durch die Nutzung der in 2021 eingeführten One Stop Shop (OSS) Vereinfachungsregelung gehandhabt werden. So können viele nicht-belgische Verkäufer eine individuelle Umsatzsteuerregistrierung in Belgien vermeiden, wenn Online an belgische Kunden verkauft wird.

Amazon-Verkäufer sind jedoch verpflichtet, eine eigene Umsatzsteuernummer in Belgien zu beantragen und dort Umsatzsteuererklärungen abzugeben, wenn sie Waren in dem von Amazon in Belgien neu eröffneten Vertriebszentrum lagern, z.B. wenn das Fulfilment By Amazon (FBA)-Programm genutzt wird. Typischerweise werden die Waren dann zwischen Lagern in verschiedenen Ländern hin und her verschickt. Beim Verkauf von Waren über Amazon.com.be werden dann zuerst Waren aus anderen Amazon-Logistikzentren wie Frankreich, den Niederlanden und Deutschland an das Amazon-Verteilzentrum in Belgien versandt.

Während die Waren von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen versendet werden, bleibt das Eigentum der Waren beim Verkäufer (der sich dem Logistikprogramm von Amazon angeschlossen hat) und folglich ist es der Verkäufer, der sich um die Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten kümmern muss. Sobald die Waren in einem belgischen (Amazon-)Lager oder Logistikzentrum gelagert werden, ist eine lokale Umsatzsteuerregistrierung in Belgien erforderlich, und man kann nicht (vollständig) von der OSS-Vereinfachung profitieren. Wird Ware von einem Amazon-Lager in ein anderes verlagert, liegt eine sogenannte (fiktive) innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb eigener Waren (ein ‚Verbringen‘) vor. Diese Transaktionen müssen in beiden beteiligten Ländern gemeldet werden, was eine lokale Umsatzsteuernummer und Einreichen von Umsatzsteuererklärungen und Zusammenfassende Meldungen erfordert. Sobald die Waren im belgischen Logistikzentrum gelagert werden, muss der Verkäufer obendrein auch die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der Warenausgänge aus diesem Zentrum beurteilen, z.B. Inlands- oder innergemeinschaftliche (B2B- oder B2C) Lieferungen, Exporte usw.

 

 

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